Eigenheimzulage

Unter dem Begriff Eigenheimzulage versteht man eine staatliche Förderung für Personen, die Wohneigentum bilden möchten. Ab dem 01.01.2004 hat sich die Eigenheimzulage geändert: Bei einem Kauf ist der Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages entscheidend. Falls der Kaufvertrag nach dem 31.12.2003 beurkundet worden ist, ist die neue Regelung gültig.


Zum 01.01.2003 ist die sogenannte "Ökozulage" bereits ausgefallen. Zur Zeit werden nicht mehr zusätzlich der Einbau von Solaranlagen, Wärmerückgewinnungsanlagen und Wärmepumpen unterstützt. Das ist auch für den Kauf und den Bau von Niedrigenergiehäusern gültig.

Die Zulage gibt es bis zu 8 Jahre und wird einmal pro Jahr ausgezahlt. Die Eigenheimzulage besteht aus dem Fördergrundbetrag und ggf. einer Kinderzulage:

Der jährliche Fördergrundbetrag ist 1 % der Hesrstellungskosten oder Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro. Beim Kauf einer schon vorhandenen Wohnung ist es möglich, zusätzlich die Modernisierungsaufwendungen zu berücksichtigen, welche innerhalb der ersten zwei Jahre des Förderzeitraumes fällig sind.

Die Kinderzulage ist für jedes Kind 800 Euro pro Jahr. Beanspruchen Miteigentümer einer Wohnung gleichzeitig für ein Kind Kinderzulage, ist die Kinderzulage bei jedem nur zur Hälfte anzusetzen.

Voraussetzungen für die Kinderzulage: Der Anspruchsberechtigte (oder sein Ehegatte) bekommt im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraumes für das Kind einen Kinderfreibetrag, Kindergeld oder einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und das Kind hat zu seinem Haushalt oder zu einem Zeitpunkt im Förderzeitraum gehört.

Die Summe aus den insgesamt gebilligten Fördergrundbeträgen und den Kinderzulagen darf nicht höher als die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Wohnung sein.

Der Förderzeitraum fängt immer mit dem Jahr an, in dem das Haus oder die Wohung erworben wird oder in welchem der Neubau fertiggestellt wird. Gleichzeitig ist es aber auch gültig, dass die Eigenheimzulage frühestens ab dem Jahr gezahlt wird, ab welchem das Haus oder die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken wirklich verwendet wird (in der Regel also ab dem Einzug).

Unterlagen, die dem Antrag auf Eigenheimzulage beigefügt werden müssen:

Im Fall der Herstellung braucht man die Zusammenstellung der Herstellungskosten und den Kaufvertrag über den Kauf des Bodens und Grundes.

Im Fall der Anschaffung braucht man den Grundstückskaufvertrag.

Darüber hinaus ist sowohl im Falle der Herstellung als auch der Anschaffung zusätzlich eine Aufstellung über die Finanzierung der Herstellungs- / Anschaffungskosten notwendig.