Kann man noch das Eigenheim beleihen?
Ein Eigenheim ist eine Sicherheit. Ist es schuldenfrei, kann man darüber verfügen und es dient als Sicherheit, wenn man einen Kredit aufnehmen möchte. Wird dringend Geld benötigt, kann das Eigenheim im Rahmen eines Kredits mit einer Hypothek belastet werden, es wird eine Beleihung des Eigenheims vorgenommen. Die Beleihung kann nur maximal bis zum Wert des Eigenheims erfolgen, sollte jedoch unter dem Wert des Eigenheims liegen. In Situationen finanzieller Schwierigkeiten kann man im Eigenheim wohnen bleiben und sichert sich wieder finanzielle Mittel mit der Beleihung des Eigenheims. Solange die Hypothek oder die Summe der Beleihung zurückgezahlt werden kann in monatlichen Raten, kann man wohnen bleiben. Kann die Rückzahlung nicht erfolgen, verfällt das Eigenheim an die Bank und wird zumeist zwangsversteigert. Das ist das Risiko.
In Deutschland bieten nicht mehr viele Banken und Versicherer die Beleihung des Eigenheims an. Dies liegt daran, dass dafür nur noch wenige Nachfragen bestehen und dass es schwierig ist in der heutigen Zeit, Immobilien zu verkaufen. Bei einigen Banken und Versicherern besteht jedoch noch die Möglichkeit zur Beleihung des Eigenheims. Das Internet bietet dazu Informationsportale, bei welchen Banken dies möglich ist und wie die Modalitäten der verschiedenen Anbieter sind. Die Beleihung des Eigenheims sollte nur maximal die Hälfte des Marktwerts der Immobilie betragen, damit die Summe überschaubar bleibt und die monatliche Rückzahlung möglich ist.
Für Senioren bieten noch einige Geldinstitute die Möglichkeit der tilgungsfreien Beleihung des Eigenheims, eine Art umgekehrte Hypothek, die in den USA und in Skandinavien häufig vorgenommen wird. Die Beleihung sollte maximal die Hälfte des Marktwerts des Eigenheims nicht übersteigen. Die Summe der Beleihung erhält der Eigentümer des Eigenheims ausgezahlt in vereinbarten Abständen als Teilbeträge oder aber in monatlichen Raten, bis die vereinbarte Beleihungssumme erreicht ist. Der Eigentümer der Immobilie entscheidet, wenn ihm die vollständige Beleihungssumme ausgezahlt wurde, ob er die Schuld tilgen möchte oder nicht. Es besteht dabei keine Laufzeit. Verstirbt der Eigentümer während der Zeit der Auszahlung oder nachdem der Betrag vollständig ausgezahlt wurde, müssen die Erben entscheiden, ob sie die Schulden tilgen wollen – sie werden dann zum Eigentümer der Immobilie – oder ob sie die Immobilie verkaufen wollen und von dem Erlös die Beleihungssumme zurückzahlen. Wer eine Beleihung des Eigenheims auf diese Weise plant, sollte dies jedoch zuvor mit seinen Erben besprechen.